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   FG Hamburg, 19.07.2004 - IV 64/04   

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https://dejure.org/2004,62333
FG Hamburg, 19.07.2004 - IV 64/04 (https://dejure.org/2004,62333)
FG Hamburg, Entscheidung vom 19.07.2004 - IV 64/04 (https://dejure.org/2004,62333)
FG Hamburg, Entscheidung vom 19. Juli 2004 - IV 64/04 (https://dejure.org/2004,62333)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für die Ungültigerklärung einer Zollanmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.11.1994 - VII B 140/94

    Aussetzung der Vollziehung nach dem Zollkodex

    Auszug aus FG Hamburg, 19.07.2004 - IV 64/04
    Begründete Zweifel im Sinne des Art. 244 Unterabs. 2 ZK bestehen, wenn bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung der angefochtenen Entscheidung neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen auch gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die eine Unentschiedenheit in der Beurteilung der Rechtslage oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (vgl. BFH, Beschluss v. 22.11.1994, VII B 140/94 ,BFHE 176, 170).
  • BFH, 11.07.2000 - VII B 41/00

    Zollschuldnerschaft bei Übernahme geschmuggelter Zigaretten

    Auszug aus FG Hamburg, 19.07.2004 - IV 64/04
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes geklärt, dass im Geltungsbereich des Zollkodex auch im finanzgerichtlichen Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO die Vorschriften des Art. 244 Unterabs. 2 ZK über die Aussetzung der Vollziehung im Verwaltungsverfahren anzuwenden sind (vgl. nurBFH, Beschluss v. 11.7.2000, VII B 41/00 , juris).
  • FG Hamburg, 24.02.2004 - IV 137/01

    Ausführer im Sinne des Marktordnungsrechts; Bestehen eines Anspruchs auf

    Auszug aus FG Hamburg, 19.07.2004 - IV 64/04
    Ist jedoch in der Ausfuhranmeldung als Ausführer eine Person bezeichnet, die abweicht vom Inhaber der Ausfuhrlizenz und ist in der Ausfuhranmeldung selbst auf die vorliegende Ausfuhrlizenz Bezug genommen worden, kann die Angabe des Ausführers in der Ausfuhranmeldung dahin ausgelegt werden, dass der Inhaber der Ausfuhrlizenz gemeint ist ( FG Hamburg, Urt. v. 24.2.2004, IV 137/01 ).
  • OLG Hamm, 22.02.2007 - 10 U 111/06

    Enterben ist gar nicht so einfach

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Testaments wird auf Bl. 28 - 33 der Nachlassakte 20 IV 64/04 AG Bochum verwiesen.

    Wegen des weiteren Inhalts des Testaments wird auf Bl. 40 - 44 der Nachlassakte 20 IV 64/04 AG Bochum verwiesen.

    Allerdings ist der Erblasser aufgrund des früheren Ehegattentestaments vom 06. Februar 1999 (Bl. 28 ff. der Nachlassakte 20 IV 64/04 AG Bochum) an einer Pflichtteilsentziehung zum Nachteil des Klägers nicht gehindert gewesen.

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